Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wozu Rauchwarnmelder anbringen?
Jährlich sterben ca. 600 Menschen in Deutschland bei Wohnungsbränden. Davon verunglücken 95% an den Folgen einer Rauchvergiftung. In der Nacht ist der menschliche Geruchssinn inaktiv und Rauchgase
werden meist zu spät bemerkt. Rauchwarnmelder retten Leben, da sie den Rauch frühzeitig wahrnehmen und den Besitzer durch einen auffällig lauten Warnton aufmerksam machen.
Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?
Die Landesbauordnung schreibt vor, dass in allen Mietwohnungen Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen. Betroffen sind alle Räume außer Bäder und Küchen, da durch ungefährliche Gase (wie z.B.
Wasserdampf) ein Alarm ausgelöst werden kann. Eine jährliche Wartung der Rauchwarnmelder von einem Experten ist dringend erforderlich, da nur so eine hohe Sicherheit gewährleistet wird. Auch Gebäude
mit wohnungsähnlicher Nutzung, sprich Kanzleien, Büros, Arztpraxen oder andere öffentliche Einrichtungen benötigen solche Sicherheitsvorkehrungen.
Was passiert, wenn die Eigentümer die Rauchwarnmelderpflicht ignorieren?
Die Rauchwarnmelder sind in jedem deutschen Bundesland zur Pflicht geworden. Bundesländer wie Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Wenn die
Wohnungseigentümer der Pflicht nicht nachkommen, handeln sie rechtswidrig und müssen bei einem Schadensfall durch einen Brand mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer ist für die Installation der RWM in Mietwohnungen zuständig?
Nach der Landesbauordnung tragen die Eigentümer die Verantwortung und engagieren entsprechende Fachkräfte wie uns von RMS für die Montage und Wartung.
Betrifft die EED ab 2027 auch Rauchwarnmelder?
Nein die im Dezember 2018 verabschiedete Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive) kurz EED, bezieht nur verbrauchsabhängige Geräte ein wie Wärmezähler, Wasserzähler und
Heizkostenverteiler. Es sorgt für mehr Transparenz und Verbraucher/Bewohner können ihren Verbrauch sowie die Kosten zeitnah verringern.
Rauchwarnmelder sind davon selbstverständlich nicht betroffen!
Die verabschiedete Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive) EED, bezieht nur verbrauchsbezogene Geräte ein, somit gilt diese nicht für Rauchwarnmelder.
Rauchwarnmelder liefern keine schwankenden Informationen die mieterabhängig sind.